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Ausbildungsbedingungen

Allgemeine Ausbildungsbedingungen der Maly-Holistic-Healing GmbH

Vorbemerkungen:
(1) Die Maly-Meditation bzw. Maly-Meditationstherapie (im Folgenden „Maly-Meditationstherapie“) ist eine von Wolfgang Maly entwickelte Form der Meditation u.a. zur neben der Schulmedizin anzuwendenden komplementären Behandlung (schwer-)kranker Patienten und sonstiger Meditierenden.
(2) Maly-Holistic-Healing führt Ausbildungslehrgänge zum Maly-Meditationstherapeuten bzw. zur Maly-Meditationstherapeutin durch. Auf Wunsch des Teilnehmers („Teilnehmer“) kann der Ausbildungslehrgang mit einer Abschlussprüfung beendet werden, deren Bestehen die Voraussetzung zur Nutzung der Bezeichnung “Maly-Meditationstherapeut(in)“ ist. Bei den Ausbildungslehrgängen handelt es sich nicht um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes.

Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmer an den Ausbildungslehrgängen müssen  einen Abschluss in einem  medizinischen bzw. psychologischen Fachberuf oder in einem Pflegeberuf besitzen, oder aber Mitarbeiter in Hospizen und palliativen Einrichtungen sein, und über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Umgang mit Patienten verfügen. Theologen, die an den Ausbildungslehrgängen teilnehmen möchten, müssen über mindestens fünf Jahre Erfahrung in der Seelsorge verfügen.